Was tun im Todesfall?

Im Todesfall

Was muss ich im Sterbefall meines Angehörigen tun?

Im Folgenden haben wir für Sie zusammengestellt welche Unterlagen im Sterbefall benötigt werden und welche ersten Schritte befolgt werden können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis (oder Befreiung mit der zugehörigen Meldebescheinigung)

Krankenkassenkarte

Rentennummer

Je nach Familienstand:
Ledig: Geburtsurkunde
Verheiratet: Heiratsurkunde (selten auch Geburtsurkunde)
Geschieden: Heiratsurkunde & Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Verwitwet: Heiratsurkunde & Sterbeurkunde des Ehepartners

Sollten Sie ausländische Urkunden haben, brauchen wir diese jeweils im Original und mit einer beglaubigten Übersetzung. (Auch Namenserklärungen und Registrierscheine benötigen wir.)

Sie können eines der angegebenen Dokumente nicht finden oder haben es verloren? Sprechen Sie uns gerne an wir helfen Ihnen weiter.

Tag und Nacht Notdienst

Wir sind im Todesfall Tag und Nacht erreichbar. Rufen Sie uns an.
02166 – 601409

Erste Schritte nach dem Todesfall

Wir haben für Sie im Folgenden die ersten Schritte zusammengetragen, die im Sterbefall Ihres Angehörigen befolgt werden können.

Diese unterscheiden sich zum Teil je nach dem Ort des Sterbefalls:

Der Sterbefall tritt Zuhause ein

In diesem Falle gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Informieren Sie den Arzt, damit er die Todesbescheinigung ausstellt.
  2. Wenn möglich rufen Sie den Hausarzt an, da nur er die Krankengeschichte kennt. Können Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefon Nummer 116 117.
  3. Halten Sie für den Arzt den Personalausweis des Verstorbenen bereit und eventuell vorhandene Krankenberichte bzw. Patientenakten.
  4. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02166 – 601409 an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir kümmern uns dann um alle weiteren Schritte.

Der Verstorbene kann auf Wunsch bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. Es kann bis zu sechs Stunden dauern bis der Arzt bei Ihnen ist, dies ist nicht ungewöhnlich.

Der Sterbefall tritt im Krankenhaus ein

In diesem Falle gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Der zuständige Arzt stellt die Todesbescheinigung ca. 3-4 Stunden nach Eintritt des Todes aus.
  2. In den meisten Krankenhäusern haben Sie vor Ort noch die Möglichkeit Abschied zu nehmen, bevor der Verstorbene in den Ruheraum gebracht wird.
  3. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02166 – 601409 an.
    Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir kümmern uns dann um alle weiteren Schritte.

Der Sterbefall tritt im Alten- oder Pflegeheim ein

In diesem Falle gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Das Heim hilft Ihnen bei allen notwendigen Schritten. Es informiert auch den Arzt zur Ausstellung der Todesbescheinigung.
  2. In den meisten Fällen muss der Verstorbene noch am gleichen Tag überführt werden, da es keine eigenen Ruheräume gibt. Gerne können Sie unsere Telefonnummer schon im Heim hinterlegen.
  3. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02166 – 601409 an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir kümmern uns dann um alle weiteren Schritte.

Antworten auf weitere häufige Fragen finden Sie hier: Häufige Fragen.

Rufen Sie uns im Todesfall an. Wir sind Tag und Nacht erreichbar.

02166 – 601409