Sie können uns Tag und Nacht, an Sonn- und Feiertagen im Sterbefall unter 02166 - 601409 erreichen.
In unseren Räumlichkeiten, Burgfreiheit 120 in Odenkirchen, können Sie in angenehmer Atmosphäre noch einmal von Ihrem Verstorbenen Abschied nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Verstorbenen nach Hause zu überführen, um dort in gewohnter Umgebung noch einmal Abschied zu nehmen. Auch einzelne Friedhöfe bieten die Möglichkeit der Verabschiedung.
Ja, auf Wunsch können Sie bei der Einfuhr des Sarges in den Kremationsofen dabei sein.
Ja, es befindet sich nur ein Sarg im Kremationsofen. Bei den Einäscherungstemperaturen von etwa 850 Grad im Krematorium verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile. Der Sarg liefert zusätzliche Energie und wird dabei komplett in Rauchgas umgewandelt. Übrig bleiben nur die nicht brennbaren Materialien, wie Nägel, Schrauben und Klammern. Vom Verstorbenen bleiben Implantate aus Metall und der ebenfalls nicht brennbare Knochenkalk übrig. Nachdem alle Fremdstoffe mit einem Magneten entfernt wurden, befindet sich in der Urne fast nur noch die Asche des menschlichen Skelettes.
Heute kann man trotzdem auf fast jedem Friedhof bestattet werden. Die Durchführung der Trauerfeier würde dann ein freier/weltlicher Redner übernehmen. Die Kosten für einen Redner liegen zwischen 150,00 € und 300,00 €.
Weil die Bestattungskosten von den individuellen Wünschen abhängen, lässt sich diese Frage pauschal nicht beantworten. So bestehen schon allein Unterschiede bei einer Erd-, Feuer- oder Seebestattung oder der Wahl des Sarges, der Grabart und bei den unterschiedlichen Friedhofsgebühren. Hinzu kommen die Kosten für die Blumendekorationen, Trauerdrucksachen und Zeitungsanzeigen bis hin zur Kaffeetafel. Die Kosten richten sich somit nach den persönlichen Wünschen. Ebenso die anschließenden Gebühren wie die Ausführung des Grabsteines, die Grabgestaltung oder die spätere Grabpflege. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot das zu Ihren individuellen Wünschen passt.
Der entscheidende Kostenunterschied liegt meistens bei den Grabkosten und Friedhofsgebühren. Es ist durchaus möglich, dass die Kosten für beide Bestattungsformen gleichliegen. Gerne können wir Ihnen eine Vergleichsrechnung erstellen.
Diesen Anspruch hat nur und ausschließlich der noch lebende Ehepartner.
Jeder, der denkt er wäre Erbe und dies auch schlüssig erklären kann. Der rechtmäßige Erbe wird dann durch das Nachlassgericht ermittelt.
In der Regel erfolgt die Testamentseröffnung erst nach der Bestattung. Daher ist es sinnvoller seine Bestattungswünsche in einem Bestattungsvorsorgevertrag bei uns zu hinterlegen. Ein solcher Vertrag ist rechtsverbindlich über den Tod hinaus. Zu Lebzeiten kann der Vorsorgende natürlich jederzeit Änderungen vornehmen.
Generell nicht. Die finanzielle Absicherung der Bestattung unterliegt bis zu einer bestimmten Grenze dem Schonvermögen. Die Grenze wird von jeder Stadt anders festgelegt. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne detaillierte Auskünfte.
Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Termin.
02166 – 601409
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